- Attest/e
- Gutachten
- Widerspruchsverfahren
- Feststellung Berufseignung
- Reisemedizinische Beratung
- Versicherungsuntersuchungen
- Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
- Gesundheits-Check als Ergänzung zum GKV-Check
Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung erfordert eine Untersuchung durch den Arzt.
Es entstehen Kosten, die nicht durch die gesetzliche Versicherung getragen werden,
sondern auf Basis der GOÄ Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden müssen:
die Beratungs- Ziffer 1 - | ensprechend 10,72 € sowie |
die Untersuchungs- Ziffer 7 - | entsprechend 21,46 € sowie |
eine Attest-Ziffer 70 - | entsprechend 5,36 € |