Fahrtauglichkeitsuntersuchungen

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung erfordert eine Untersuchung durch den Arzt.
Es entstehen Kosten, die nicht durch die gesetzliche Versicherung getragen werden,
sondern auf Basis der GOÄ Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden müssen:

die Beratungs- Ziffer 1 - ensprechend 10,72 € sowie
die Untersuchungs- Ziffer 7 - entsprechend 21,46 € sowie
eine Attest-Ziffer 70 - entsprechend   5,36 €