Reisemedizinische Beratung

Privat- und Selbstzahlerleistungen - Reisemedizin/Impfberatung

Dies ist der klassische Sektor der Wunschleistungen der Patienten, der von der kassenärztlichen Versorgung ausgeschlossen ist, zumal eine akute Erkrankung in der Regel nicht vorliegt.
Die reisemedizinische Beratung anlässlich eines bevorstehenden Urlaubes darf auf keinen Fall über die Chipkarte und/oder aufgrund einer Überweisung abgerechnet werden, ansonsten würde der Arzt gegen vertragsärztliche Bestimmungen verstoßen und würde regresspflichtig.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es ?

Ziffer 3

Reisemedizinische Beratung
einschließlich Impfberatung

Faktor 2,3 20,11 €
oder      
Ziffer 1 Reisemedizinische Beratung Faktor 2,3 10,72 €
+ 375 einschl. Impfung Faktor 2,3 10,72 €
+ 377 bei Mehrfachimpfung Faktor 2,3 6,70 €

 

Sollten bei einem Patienten eine reisemedizinische Beratung und eine dazu notwendige körperliche Untersuchung notwendig sein, gelten folgende Abrechnungsziffern

1 Beratung 2,3 10,72 €
5 Symptombezogene Untersuchung 2,3 10,72 €
76 Schriftliche Information 2,3 9,38 €

 

Sollte sich eine sehr ausführliche Beratung ergeben, so kommt die Ziffer 3 in Betracht, bei einer umfassenden körperlichen Untersuchung die Ziffer 7 oder 8 je nach Körperregion und Umfang. Die Ziffer 76 setzt voraus, dass eine auf die jeweiligen Reiseländer bezogene schriftliche Zusammenfassung wichtiger reisemedizinischer Informationen ausgehändigt wurde.

Als weitere Leistung zum Thema `Urlaub und Freizeit`kommt die Beratung zur Zusammenstellung und Anwendung einer Haus- und Reiseapotheke zur Abrechnung

3 Beratung Hausapotheke 2,3 20,11 €
oder      
3 Beratung zur Selbstmedikation 2,3 20,11

 

Muss vor der Impfung eine Untersuchung zur Feststellung der Impffähigkeit durchgeführt
werden, so ist diese im Fremdlabor kosten-
pflichtig, wie unter Impfstatus beschrieben.